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Biodiversität schaffen mit finanzieller Förderung

Wie lassen sich Ackerwildkräuter fördern und zugleich wirtschaftlich arbeiten? Gustav Alvermann zeigt an Beispielen aus dem Getreideanbau, wie angepasste Saattermine, Reihenweiten und eine zurückhaltende Stickstoffversorgung Artenvielfalt ermöglichen. Das Förderprogramm „Gemeinschaftlicher Ackerwildkrautschutz“ kann Betriebe dabei finanziell unterstützen.

4. April 2026 Presse-Artikel Gustav AlvermannAckerbau
Biodiversität schaffen mit finanzieller Förderung

Programm „Gemeinschaftlicher Ackerwildkrautschutz"

Gesellschaftlichen Mehrwert mit betrieblichem Nutzen kombinieren - wer möchte das nicht? Das jüngst aufgelegte Förderprogramm „Gemeinschaftlicher Ackerwildkrautschutz" macht es für bestimmte Ackerbaubetriebe möglich. Die „bunten Blumen" sind im ökologischen Landbau ohnehin stärker vertreten als bei Verwendung von Herbiziden. Frisch nach der Umstellung auf dieses Verfahren meistens noch nicht - aber 20 Jahre später schon. Und damit dürfte sich auch die Zugangsvoraussetzung „Potenzial für das Vorkommen wertgebender Ackerwildkräuter" sicher erfüllen lassen.

Die mit 160 €/ha vergleichsweis niedrig dotierte Maßnahme 7 – Verzicht auf mechanische Unkrautbekämpfung mit Striegel und Hacke und Verzicht auf Untersaat trifft auf entsprechende Erfahrung in Bioackerbaubetrieben. Der ökologische Landbau verzichtet in Selbstverpflichtung neben dem chemischen Pflanzenschutz auf Stickstoff-Mineraldünger. Durch ihn werden insbesondere bei Andüngung im Frühjahr Bei-Kräuter zu Un-Kräutern. Auch frühe und hohe Güllegaben bewirken das. Wer Stickstoff streut, muss spritzen. Eine Vermischung der Systeme ist selten erfolgreich - Stichwort Hybridlandwirtschaft. Verzichtet man auf hohe Stickstoff-Kopfdüngung, ist die Wildkrautregulierung durch den Feldbestand in den meisten Druschkulturen gegeben. Die Stickstoffversorgung kommt verhalten dosiert aus einem standortgerechten Umbruch düngender Leguminosen-Vorfrucht- Kleegras, Drusch-Leguminosen, Zwischenfrüchte. Die mit 560 €/ha - respektive 430 €/ha im ökologischen Landbau - deutlich höher dotierten Maßnahmen 1 und 2 - Extensivgetreide mit erhöhter Reihenweite über 25 cm oder halbierter Saatstärke - greifen stärker in den pflanzenbaulichen Alltag ein. Aber 430 €/ha würden den Verlust von 1 t Biogetreide voll kompensieren; und so schlimm muss es nicht zwangsläufig kommen.

Hafer - vorzugsweise nach Kleegras - wird sich auch bei 30er Reihe gut mit den auflaufenden Kräutern arrangieren können. Das belegen die Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern mit einem vergleichbaren Programm.

Winterroggen lässt sich, früh gesät vom 10. bis 15. Sep- tember, auch bei hohem Ausgangsbesatz an Beikräutern nicht unterkriegen, wenn ausreichend Herbst Nmin vor- handen ist, aus dem er ab der Bestockung im Oktober schöpfen kann. — Gustav Alvermann

Winterroggen kann sich sowohl bei weiter Reihe oberhalb 25 cm als auch bei halbierter Saatstärke gut gegen Beikräuter behaupten, wenn er bei vorhandenem Herbst-Nmin  zum Beispiel nach Kartoffeln oder Körnerleguminosen früh zwischen dem 10. und 15. September gesät wird. Ab der Bestockung saugt er nach früher Saat sämtlichen Stickstoff weg und lässt die aufgelaufenen Kräuter unangefochten Bei-Kräuter sein.

Bei Verzicht auf Stickstoff-Kopfdüngung gelingt die Beikrautregulierung meistens durch den Feldbestand auch ohne Hacke und Striegel. Weizen kann das unter den Getreidearten am schlechtesten - wie man sieht. Er lässt für „Wertgebende Wildkräuter" reichlich — Gustav Alvermann

Sommerweizen lagert bei 30er-Reihe und später Saat in der zweiten Aprilhälfte im weiteren Verlauf der Kornausbildung verstärkt Kleber ins Korn ein. Das kompensiert geldlich den zu erwartenden Ertragsabfall durch die späte Saat. Biobackweizen ist gesucht und wird mit Aufschlag bezahlt.

Die späte Saat in der zweiten Aprilhälfte erlaubt das Werkzeug einer Scheinbestellung. Auf diese Weise lässt sich der Beikrautbesatz auf ein agronomisch verträgliches Maß regulieren. Der Weizen selbst verdrängt nicht gut - er lässt den wertgebenden Wildkräutern genug Entwicklungsmöglichkeit. Bei der Scheinbestellung wird nach erster Abtrocknung im Frühjahr ein feines, festes Saatbeet angelegt. Es lässt eine erste Beikrautwelle keimen, die beim finalen Saatvorgang mindestens zwei Wochen später bei grünem Schimmer auf der Fläche durch die Vorwerkzeuge der Sämaschine weggenommen wird. Die zweite Beikrautwelle wird den avisierten Beitrag zur Biodiversität immer noch reichlich erfüllen.

Die späte finale Saat von Sommerweizen birgt zudem den Vorteil, dass der gefürchtete Ackersenf klein bleibt. Unter Biobauern gilt der Spruch „Wer den Fuchsschwanz scheut, der kennt den Hederich nicht" - meistens ist es der Ackersenf, aber die Problematik ist die Gleiche. Bei später Saat unter Langtagsbedingung geht der Ackersenf schnell „in Saat" und bleibt klein. So entstehen Blütenangebot und Biodiversität, ohne dass tannenbaumgroße Beikräuter die Kultur dominieren.

Ackerbauer Momme Schmidt aus Steinfeld, Kreis Stor- marn, nutzt das Werkzeug der Scheinbestellung bei der Anlage seiner konventionellen Winterungen gegen Ackerfuchsschwanz - finale Saat bei sichtbar grünem Schimmer auf der Fläche. — Gustav Alvermann

Fazit

Die Beispiele zeigen, dass das neue Förderprogramm „Gemeinschaftlicher Ackerwildkrautschutz" unter bestimmten Voraussetzungen eine Chance bietet, gesellschaftlichen Mehrwert mit betrieblichem Nutzen zu kombinieren. Wo die Voraussetzungen für eine Beantragung bestehen, wird besser schnell gehandelt. Erfahrungsgemäß sind solche Programme in kurzer Zeit ausgebucht.